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Arbeitszeit
I Begriff
Die Arbeitszeit ist in verschiedenen Vorschriften geregelt:
Auf EU-Ebene in einer Richtlinie, die derzeit überarbeitet wird. Änderungen können sich dabei insbesondere für Fernfahrer durch eine Modifikation der Entsenderichtlinie durch das sog. Mobilitätspaket ergeben. Die Richtlinie findet grundsätzlich keine Anwendung auf Personen, die Kinder unter familienähnlichen Umständen betreuen ().
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) finden sich die für alle Arbeitsverhältnisse (außer für leitende Angestellte) geltenden Regelungen. Diese stellen den äußersten Rahmen der zulässigen Arbeitszeitregelungen dar. Das Gesetz ist aushangpflichtig. Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom (BGBl. I, Nr. 323) ist es auch ausreichend, das Gesetz und die in Folge erlassenen Rechtsverordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen über „die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen oder an geeigneter Stelle im Betrieb oder in der Dienststelle zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.“
In Tarifverträgen finden sich vielfältige Regelungen zur Arbeitszeit, bis hin zu den teilweise komplizierten Modellen de...