Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Factoring-Unternehmen der BaFin unterstellt
Factoring-Unternehmen werden seit dem als sog. Finanzdienstleistungsinstitute einer eingeschränkten Kreditaufsicht der BaFin nach Maßgabe des KWG unterworfen (vgl. JStG 2009). Die Factoring-Unternehmen sind von einer Vielzahl überflüssiger Vorschriften befreit worden: Sie brauchen auch künftig insbesondere kein Mindestanfangskapital vorzuhalten und bleiben bei ihrer Liquiditäts- und Solvabilitätssteuerung frei. Im Gegenzug werden sie künftig in die gewerbesteuerliche Privilegierung gem. § 19 GewStDV aufgenommen.
Weitere Infos finden Sie beim Dt. Factoring Verband e. V. unter www.factoring.de.