Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBB 3/2009 S. 75

Änderungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Sind Ihre Mandanten Arbeitgeber, müssen diese für jeden einzelnen Angestellten Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden. Bisher genügte eine Meldung für den gesamten Betrieb. Beiträge für das Insolvenzgeld sind direkt an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu zahlen.

Bislang meldet der Arbeitgeber seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einmal im Jahr die Gesamtzahl der Beschäftigen, der geleisteten Arbeitsstunden, die Lohnsumme und deren Verteilung auf die Gefahrtarifstellen. Die Unfallversicherung errechnete aus diesem Lohn- und Entgeltnachweis den Beitrag für das zurückliegende Jahr.

Die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung müssen an die Einzugsstellen der Krankenkassen gemeldet werden. Dazu müssen die Arbeitgeber das sog. Datenerfassungs- und ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen