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Auswirkungen der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 auf die Unternehmensbesteuerung
Die Bundesregierung hat am die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 (EStÄR 2008 ) erlassen. Die Verwaltungsvorschrift enthält zahlreiche Änderungen gegenüber den Einkommensteuer-Richtlinien 2005, die insbesondere der Anpassung an die Vorschriften des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 und weiterer Änderungsgesetze dienen. Die wichtigsten Regelungen für die Unternehmensbesteuerung werden nachfolgend dargestellt. Die EStÄR 2008 sind für Veranlagungen ab dem Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden (Art. 1 Abs. 2 EStÄR 2008).
Welche wesentlichen Neuerungen sind durch die EStÄR 2008 bei der Unternehmensbesteuerung zu beachten?
Wie lassen sich diese umsetzen?
Welches Gestaltungspotenzial lässt die Verwaltungsauffassung zu?
I. Änderungen im Detail
1. Änderung des Schemas zur Einkommensermittlung in R 2 EStR
Das Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in R 2 EStR wurde an verschiedene Gesetzesänderungen angepasst. So sind der Erhöhungsbetrag der Einkommensteuer auf Einkünfte, die (ab dem ) nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben , sowie die Nachversteuerung entnommener Gewinne, die der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG unterlegen haben, unmitt...