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JStG 2009: Erweiterung des gewerbesteuerlichen „Bankenprivilegs” für Leasing- und Factoringunternehmen
Funktionsweise des § 19 GewStDV und erste Anwendungsfragen zu der Erweiterung des gesetzlichen Begünstigungsbereichs
Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die gewerbesteuerliche Belastung von Leasing- und Factoringgeschäften deutlich erhöht . Die Verkäufer von Forderungen im Rahmen von Factoringprogrammen und die Leasingnehmer von Mobilien und Immobilien fallen mit ihren Aufwendungen gleichermaßen unter den deutlich erweiterten Katalog der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung in § 8 Nr. 1 GewStG. Gleichzeitig konnten die Leasing- und Factoringunternehmen bislang zumeist nicht von den gewerbesteuerlichen Entlastungen des sog. „Bankenprivilegs” gem. § 19 GewStDV profitieren – eine doppelte Belastung aus der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei den Leasing- und Factoringunternehmen und ihren Kunden ist die Folge. Zur Schaffung insoweit gleicher Wettbewerbsbedingungen mit Banken als Anbieter von Kreditfinanzierungen wurde im Rahmen des JStG 2009 der Anwendungsbereich des Bankenprivilegs auch für Leasing- und Factoringunternehmen geöffnet. Diese unterliegen (nicht zuletzt deshalb) ab sofort einer – eingeschränkten – Finanzaufsicht nach dem KWG. In diesem Beitrag werden der Wirkungsmechanismus des Gewerbesteuerprivilegs dargestellt und wesentliche Anwendungsfragen der Neuregelungen herausgear...