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Von der Einlage über die Einbringung oder Übertragung und den Transfer zur Veräußerung
1. Die Einlage in ein Einzelunternehmen
Kann die Einlage aus dem Privatvermögen eines Stpfl. in das Betriebsvermögen einen Veräußerungstatbestand begründen? Nach dem Wortlaut der Definitionsnorm in § 4 Abs. 1 Satz 7 1. Hs. EStG sicher nicht. An der subjektiven Zurechnung eines solchen Wirtschaftsguts beim Stpfl. hat sich nichts geändert, sondern lediglich das Steuerstatut dieses Wirtschaftsguts. Es hat den Bereich der Überschusseinkünfte verlassen und sich im Gewinnermittlungsbereich niedergelassen. Das löst bestimmte Besteuerungseffekte aus, die in der Vermeidung von systematisch unberechtigten Steuerbelastungen oder umgekehrt spiegelbildlichen Steuerfreistellungen angesiedelt und in diesen Spalten in paraphrasiert worden sind.
Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Anwendungsbereich der zitierten Einlagevorschrift auch recht begrenzt, er betrifft nur „den” Stpfl., der Betriebsvermögen „dem” Betrieb zugeführt hat, was eigentlich nur heißen kann „seinem” Betrieb, denn sonst müsste es heißen „einem” Betrieb. Nun darf die Gesetzesauslegung gerade im Bereich des Steuerrechts nicht unbedingt am Wortlaut klebe...