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Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom 5.11.2008
1. Vorbemerkungen
Der zwischenzeitlich vorliegende Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG), dessen Anlass die Richtlinie 2007/36/EG vom über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl EU Nr. L 184 S. 17 – sog. Aktionärsrechterichtlinie) ist, hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) vom (siehe Schumm, StuB 2008 S. 490 ff.) teilweise erheblich modifiziert. Im Januar 2009 hat bereits der Deutsche Anwaltverein durch den Handelsrechtsausschuss Stellung zum Regierungsentwurf genommen (abrufbar unter www.anwaltverein.de). Neben der teilweisen sprachlichen und/oder der begrifflichen Konkretisierung gibt es anlässlich des ARUG-Regierungsentwurfes (BR-Drucks. 847/08 vom ) auch einige bedeutende und praxisrelevante Neuerungsvorschläge, die im Folgenden kurz vorgestellt werden sollen.
Fraglich ist allerdings, ob das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode wegen der anderweitig viel drängenderen Fragen und Probleme (Stichworte: Finanzmarkt- und Weltwirtsch...