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Die Angemessenheitsvermutung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-09541 Der übernahmerechtliche Squeeze-out eröffnet einem Hauptaktionär die Möglichkeit, im Anschluss an ein erfolgreiches Übernahme- oder Pflichtangebot die in der Zielgesellschaft noch verbliebenen Minderheitsaktionäre zwangsweise gegen eine angemessene Abfindung auszuschließen. Im Vergleich zum aktienrechtlichen Squeeze-out erweist sich diese Ausschlussvariante vor allem deshalb als praktikabler, weil die im öffentlichen Angebotsverfahren angebotene Gegenleistung als angemessene Abfindung für die Minderheitsaktionäre gilt (und insoweit eine Unternehmensbewertung entbehrlich wird), wenn diese für mindestens 90 % der angebotsgegenständlichen Aktien angenommen wurde. Erstmals hat nun die Rechtsprechung zu dieser Angemessenheitsvermutung Stellung genommen.
Berechnung der 90 %-Erfolgsquote
Für die Berechnung der 90 %-Erfolgsquote der Angemessenheitsvermutung ist das Verhältnis zwischen jenen Aktien, für die das Übernahme- oder Pflichtangebot angenommen wurde, und jenen Aktien, die Gegenstand des Angebots waren, entscheidend. Anhand dieses [i]Getrennte Berechnung für Vorzugs- und StammaktienSchemas hat die Berechnung getrennt für Vorzugs- und Stammaktien zu erfolgen. Aktienübertragungen auf der Grundlage vo...