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Stärkung der Vereine und des Ehrenamts
[i]Burhoff, Vereinsrecht, NWB Verlag, Herne 2008Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vereinsrecht und damit für über 550.000 eingetragene Vereine in Deutschland werden verbessert. Dabei ist vorgesehen, die zivilrechtliche Haftung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände angemessen zu begrenzen und das Vereinsrecht bürgerfreundlicher zu machen. Künftig können alle Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg erledigt werden. Zudem weist des BMJ auf ein verbessertes Informationsangebot zum Vereinsrecht auf der Internetseite des Ministeriums hin. Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände
[i]Unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder haften nur noch bei Vorsatz und grober FahrlässigkeitIm Deutschen Bundestag wurde am in erster Lesung ein Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen beraten. Vorgesehen ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftungsbegrenzung für unentgeltlich tätige Vereinsvorstände. Diese sollen für ihre Vorstandstätigkeit nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften.
Um die Vereinskasse zu entlasten, organisiert der Vorstand eines Tennisvereins für den Vereinsparkplatz einen Winterdienst durch Vereinsmitglieder. Das für die Diensteinteilung zuständige Vorstandsmitglied übersieht versehentlich e...