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NWB Nr. 9 vom Seite 590

Verwaltungsvermögen — neuer Stolperstein im ErbStG

Heike Schwind und Volker Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 609Seit gilt das neue Erbschaftsteuergesetz. Im Bereich des Unternehmensvermögens greift ein völlig neues Bewertungs- und Begünstigungskonzept.

Das neue Begünstigungskonzept

[i]Regelverschonung/Verschonungsabschlag/Abzugsbetrag/VerwaltungsvermögenstestDer Wert von begünstigtem Unternehmensvermögen bleibt im Regelfall zu 85 % bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs außer Ansatz („Regelverschonung”). Alternativ kann der Steuerpflichtige durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt einen 100 %igen Verschonungsabschlag wählen ("Verschonungsoption"). Die bei der Regelverschonung verbleibenden 15 % sind grds. steuerbar. Hiervon bleibt allerdings ein Vermögen bis zu einem Betrag von 150.000 € (sog. Abzugsbetrag) ebenfalls außer Ansatz. Übersteigt der Wert des nicht begünstigten Vermögensteils vorstehenden Betrag, schmilzt der alle zehn Jahre gewährte Abzugsbetrag ratierlich um 50 % des die Grenze von 150.000 € übersteigenden Betrags ab. Abzugsbetrag wie auch die Steuerverschonungen sind an die Voraussetzung geknüpft, dass sog. begünstigtes Vermögen vorliegt. Hierunter fällt gem. § 13b Abs. 2 ErbStG bei der Regelverschonung Unternehmensvermögen, das zu mehr als 50 % nicht aus Verwaltungsvermögen besteht. Bei der Verschonungsoption darf das Verwaltung...

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