Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LAG Niedersachsen Urteil v. - 9 Sa 1325/07

Gesetze: BGB § 174; NLO § 55 Abs. 8

Leitsatz

1. Nach § 55 Abs. 8 S. 2 NLO kann in der Hauptsatzung die Vertretung für bestimmte Aufgabengebiete besonders geregelt werden. Hierzu ist erforderlich, dass einzelne Aufgabengebiete, für die die Vertretung in der allgemeinen Verwaltung erfolgen soll, in der Hauptsatzung genannt werden. Bestimmte Aufgabengebiete sind dabei solche, die der Rat durch ausdrückliche Regelungen in der Hauptsatzung bestimmt hat. Sie müssen eindeutig definiert sein.

2. § 174 S. 1 BGB gilt sowohl seinem Wortlaut als auch seiner Stellung im BGB nach nur für den rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter, jedoch nicht für einen Vertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage beruht.

3. Aus der dem Personalleiter übergeordneten Stellung eines Bereichsleiters folgt nicht im S inne des § 174 S. 2 BGB, dass der (übergeordnete) Bereichsleiter neben dem Personalleiter stets zur Erklärung einer Kündigung befugt ist, ohne dass diese Berechtigung ausdrücklich oder durch sonstige Umstände bekannt gemacht wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-09396

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Niedersachsen, Urteil v. 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen