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LAG München Urteil v. - 5 Sa 946/06

Gesetze: BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 1

Leitsatz

Entscheidungsstichwort: Einstweilige (Befriedigungs-)Verfügung gemäß § 940 ZPO auf Weiterbeschäftigung gemäß § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG - Anforderungen an den Verfügungsanspruch und den Verfügungsgrund -; Selbstwiderlegung des Bestehens eines Verfügungsgründes durch längere Untätigkeit des Verfügungsklägers - Verfügungsantrag auf Weiterbeschäftigung erst ca. sechs Monate nach Ausspruch der Kündigung unter Freistellung von der Arbeitsleistung und kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist -

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-08987

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 08.10.2003 - 5 Sa 946/06

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