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LAG München Urteil v. - 3 Sa 410/08

Gesetze: TV-Ärzte/VKA § 15; TV-Ärzte/VKA § 16; TVÜ-Ärzte/VKA § 6

Leitsatz

1. Ein Arzt ist nicht allein deshalb in die Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA eingruppiert, weil er ausdrücklich zum Oberarzt bestellt wurde. Vielmehr müssen die in der Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA genannten Voraussetzungen erfüllt sein.

2. Die genannte Protokollerklärung stellt nicht lediglich eine Auslegungsregel für Fälle dar, in denen eine ausdrückliche Bestellung oder Ernennung zur Oberärztin / zum Oberarzt nicht erfolgt ist.

3. Zu den Begriffen der "medizinischen Verantwortung", der "selbständigen Teil- oder Funktionsbereiche" und der "ausdrücklichen Übertragung" im Sinne der genannten Protokollerklärung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-08712

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG München, Urteil v. 14.08.2008 - 3 Sa 410/08

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