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EU-Kommission nimmt MoRaKG unter die Lupe
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften die förmliche Prüfung der Steuervergünstigungen für Wagniskapitalgesellschaften und natürliche Personen mit Wagniskapitalbeteiligungen eingeleitet (IP/09/168). Deutschland ist der Ansicht, dass die Maßnahmen nicht unter die Beihilfevorschriften fallen. Die Kommission hat jedoch Bedenken, weil die Maßnahmen bestimmte Unternehmen selektiv zu begünstigen scheinen. Außerdem bezweifelt sie, ob die Maßnahmen mit den Risikokapitalleitlinien der EU (IP/06/1015) vereinbar sind, weil große Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten anscheinend ebenfalls Zielgesellschaften sein können. – [i]Hörster, NWB F. 2 S. 9839Das MoRaKG ist am in Kraft getreten. Es sieht unter engen Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen für Wagniskapitalgesellschaften vor.