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Körperschaftsteuer | Betrieb von Sportstätten durch jPdöR als BgA
In der Kurzinformation der OFD Münster geht es um die Behandlung des Betriebs von Sportstätten, die als Betrieb gewerblicher Art behandelt werden wollen, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs für neue Anlagen beziehungsweise Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu kommen. Durch die Überlassung ausschließlich an verschiedene Vereine wird die Grenze zu einer gewerblichen Vermietungstätigkeit noch nicht überschritten. Gem. R 6 Abs. 3 KStR sind die verschiedenen Tätigkeiten der juristischen Person des öffentlichen Rechts für sich zu beurteilen. Unterhält eine juristische Person des öffentlichen Rechts eine Vielzahl von Sportstätten und erfüllt nur der Betrieb einzelner Sportstätten die Merkmale für das Vorliegen gewerblicher Einkünfte, bilden nur diese Sportstätten den Betrieb gewerblicher Art „Betrieb von S...