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Die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008
Anpassung an die Unternehmensteuerreform
Zahlreiche Änderungen des EStG durch verschiedene Gesetzesvorhaben – u. a. Unternehmensteuerreformgesetz, SEStEG sowie das erste Konjunkturpaket – haben eine Anpassung der EStR 2005 notwendig werden lassen. Diese wird durch die Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) 2008 vollzogen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die Änderungen und Ergänzungen, die für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen bedeutsam sein können. Auf lediglich redaktionelle Änderungen wird nicht eingegangen.
I. Einführung
[i]EStR 2008 NWB CAAAC-84652 Die die Finanzverwaltung, nicht jedoch die Finanzgerichtsbarkeit, bindenden Verwaltungsanweisungen in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) 2005 sind mit den im BStBl 2009 I S. 1017 veröffentlichten Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) 2008 der zwischenzeitlichen Rechtsentwicklung angepasst worden. Sie berücksichtigen die Änderungen des EStG bis einschließlich des Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuchs vom . Anweisungen zu den Änderungen der nachfolgend verabschiedeten Änderungen des EStG, insbesondere durch das Jahressteuergesetz 2009 vom , sind deswegen nicht getroffen worden. Zu den bedeutsamen Neuregelungen des § 4h EStG zur Zinsschranke so...