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LAG Köln Urteil v. - 9 Sa 1033/06

Gesetze: BGB § 626 Abs. 1

Leitsatz

1. Lässt sich ein Kundendienstmonteur dahin ein, er habe die von ihm über das Internetauktionshaus eBay verkauften Telekommunikationsartikel der gleichen Art, wie er sie bei seiner dienstlichen Tätigkeit zu verwenden hat, von unbekannten Personen auf Flohmärkten erworben und in öffentlichen Müllbehältern gefunden, so handelt es sich um eine in solchen Fällen typische Schutzbehauptung.

2. Das Anpreisen der angebotenen Telekommunikationsartikel als "neu" und "originalverpackt", das Einstellen der Artikel mit sehr niedrigen Startpreisen, die fehlende Vorlage von Verkaufsbelegen sowie das Erzielen einer sehr hohen Anzahl von positiven Urteilen in der Bewertungsplattform des Internetauktionshauses eBay als Indizien für einen dringenden Diebstahlsverdacht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2007 S. 2335 Nr. 51
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2007 S. 4301
LAAAD-07718

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LAG Köln, Urteil v. 16.01.2007 - 9 Sa 1033/06

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