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Hessisches LAG Beschluss v. - 15 Ta 77/02

Gesetze: KSchG § 5; KSchG § 13 Abs. 1 Satz 2; KSchG § 13 Abs. 4 Satz 1

Leitsatz

1. Zur Auslegung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Insolvenzschuldnerin eingereichten Kündigungsschutzklage, wenn danach - nach Ablauf der Klagefrist - ausdrücklich der Insolvenzverwalter im Wege der subjektiven Klagehäufung zusätzlich verklagt wird.

2. § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG ermöglicht trotz der Neugestaltung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landesarbeitsgerichts.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-06561

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

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