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Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums
Anmerkungen zum
Das Stellung zum Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums genommen. Das BMF-Schreiben bringt insbesondere eine Anpassung an die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und an die „Richttafeln 2005 G”. In Anwendung der Rechtsprechung des BFH wird die Rückstellungsbildung nunmehr auch für unter Widerrufsvorbehalt stehende Jubiläumsgeldzusagen zugelassen.
Nach dem BMF-Schreiben ist für die Bildung einer Rückstellung nicht mehr Voraussetzung, dass die Zusage rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos erteilt wird.
Besteht keine betriebliche Altersversorgung, ist für den voraussichtlichen Ausscheidezeitpunkt das dienstvertragliche Pensionsalter, spätestens die jeweilige Regelaltersgrenze zugrunde zu legen. Besteht eine Pensionszusage, ist dasselbe Alter zu berücksichtigen, das bei der Bewertung der Pensionsrückstellung angesetzt wird.
Schließlich fanden die „Richttafeln 2005 G” von Prof. Klaus Heubeck Eingang in die neu erstellte Anlage zum BMF-Schreiben zur Höhe des Teilwerts nach dem Pauschalwertverfahren.