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Bruchstellen im Einkünftedualismus
1. Gesetzesgrundlage
Seit 1925 unterscheidet die deutsche Einkommensbesteuerung zwei Einkunftsermittlungssysteme:
In den ersten drei Einkunftsarten den Vermögensvergleich nach der Reinvermögenszugangstheorie,
in den übrigen Einkunftsarten den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nach der Quellentheorie.
Dabei ist die systematische Trennung zwischen den beiden Bereichen schon im Gesetz nicht durchgängig konzipiert:
Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG entspricht in weiten Bereichen der Einkunftsbestimmung nach Maßgabe der Überschusseinkünfte,
planmäßige Abschreibungen sind in beiden Einkunftsbereichen vorzunehmen,
Veräußerungsgewinne im Bereich des Privatvermögens unterliegen im Rahmen des § 23 EStG zunehmend einer steuerlichen Erfassung.
Zu Bruchstellen zwischen den Einkunftsermittlungssystemen kommt es notgedrungen dann, wenn sich ein Wirtschaftsgut zwischen den beiden Sphären bewegt oder Aufwendungen (Ausgaben) im einen Bereich anfallen, um Einnahmen (Erträge) im anderen Bereich zu speisen. In diesen Fällen droht ohne besondere gesetzliche Vorkehrungen die Entstehung von „weißen” Einkünften, also z. B. der steuerfrei ble...