Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurechnungszeiten
Bei jüngeren Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung würden frühzeitige Versorgungsfälle, z. B. durch eine Erwerbsminderung, aufgrund geringer Beitragsleistungen zu geringen Renten führen. Um dies zu vermeiden, werden in solchen Fällen Zurechnungszeiten bei der Ermittlung der Leistung berücksichtigt. Bei der Rentenberechnung wird unterstellt, dass der Leistungsfall erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten ist. Die zwischen dem Zeitpunkt des Versorgungsfalles und dem 60. Lebensjahr liegenden Zeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragsfreie Zeiten hinzugerechnet.
Auch in der betrieblichen Altersversorgung werden häufig Zurechnungszeiten angewandt. Dort wird nach Eintritt eines vorzeitigen Versorgungsfalles die theoretisch mögliche Dienstzeit bis zu einem bestimmten Lebensalter bei der Leistungsbemessung mit berücksichtigt.