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Lexikon - Stand: 18.02.2026
Versorgungsanwärter
Als Versorgungsanwärter wird ein (ehemaliger) Arbeitnehmer mit einer Versorgungsanwartschaft bezeichnet, der also Inhaber einer Versorgungszusage ist, aber noch nicht alle Voraussetzungen zum Bezug von Versorgungsleistungen erfüllt.