Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Statusbezogene Versorgungszusage
Knüpft eine Versorgungszusage an eine bestimmte Stellung des Arbeitnehmers (z. B. Abteilungsleiter, Außendienstmitarbeiter, Prokurist, außertariflicher Angestellter usw.) beim zusagenden Arbeitgeber an, so wird auch von statusbezogener Versorgungszusage gesprochen.
Die Statusbezogenheit kann sich dabei zum einen in der Weise ausdrücken, dass das Erreichen der entsprechenden Stellung des Arbeitnehmers Bedingung für die Versorgungsberechtigung ist. Die Zusage gilt dann grundsätzlich erst mit Erreichen dieser Stellung als erteilt.
Zum anderen liegt eine Statusbezogenheit vor, wenn die Zusage so ausgestaltet ist, dass sie zwar statusunabhängig erteilt wird, sich bei Erreichen einer bestimmten Stellung aber ändert (i. d. R. erhöht).