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Lexikon - Stand: 18.02.2026

Rente

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Grundsätzlich wird unter einer Rente der regelmäßige Bezug von Geldleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersversorgung verstanden, unabhängig davon, ob es sich um Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente handelt (vgl. hierzu auch Betriebsrente).

Rentenzahlungen stellen regelmäßige Leistungen dar, die lebenslänglich als Leibrente oder auch zeitlich befristet, als Zeitrente, dem Versorgungsempfänger gewährt werden.

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