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Lexikon - Stand: 18.02.2026
Portabilität
Unter Portabilität wird im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung allgemein die Möglichkeit verstanden, bei einem Arbeitgeberwechsel die Versorgungsanwartschaften vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber bzw. den jeweils durch den Arbeitgeber eingeschalteten externen Versorgungsträger zu übertragen. Bei einer solchen Übertragung sind sowohl arbeitsrechtliche als auch steuerliche Hintergründe zu beachten.
Siehe zu diesem Themenkomplex auch Übertragung.