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Leistungsplan
Der Begriff Leistungsplan wird vielfach als Synonym für Versorgungsregelung verwendet, also für die Beschreibung des Inhalts einer Versorgungszusage bzw. deren Ausgestaltung.
Aber auch im Hinblick auf die Mitbestimmung des Betriebsrats spielt der Begriff Leistungsplan eine Rolle. Nach dem BAG besteht bei der Gestaltung des Leistungsplans ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. In diesem Zusammenhang entspricht das Verständnis des Begriffs Leistungsplan allerdings nicht vollständig dem zuvor genannten. So besteht z. B. hinsichtlich der Bestimmung des Begünstigtenkreises kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, obwohl der berechtigte Personenkreis in der Regel in der Versorgungsregelung abgegrenzt wird.