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Lexikon - Stand: 18.02.2026
Kaufpreisrente
Als (teilweise) Gegenleistung für die Veräußerung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen kann auch die Erbringung einer Rente an den Veräußerer vereinbart werden. Solche Kaufpreisrenten sind nicht der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen.