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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Gesetzliche Rentenversicherung

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Die – derzeit noch – wichtigste Säule der Alterssicherung (vgl. Drei-Säulen-Modell) beruht auf dem sog. Generationenvertrag und damit auf dem Solidaritätsprinzip. Dadurch unterscheidet sich die gesetzliche Rentenversicherung von der privaten Eigenvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden nach der Einkommenshöhe ermittelt und nicht nach dem individuell zu versichernden Risiko. Die Beiträge werden jeweils hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer erbracht.

Die Ermittlung der Leistung bestimmt sich nach einer durch Gesetz festgelegten Rentenformel. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt aus den gezahlten Beiträgen (Umlageverfahren; vgl. hierzu auch Kapitaldeckungsverfahren).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Mehrheit der Arbeitnehmer eine Pflichtversicherung.

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