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Drei-Säulen-Modell
Die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule der Alterssicherung wird ergänzt durch zwei weitere Säulen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung: Als anerkannte zweite Säule der Alterssicherung kommt der betrieblichen Altersversorgung immer mehr Bedeutung zu, da die gesetzliche Rentenversicherung künftig eine umfassende Absicherung im Alter nicht mehr gewährleisten kann. Eine weitere Ergänzung hierzu bietet als dritte Säule die private Eigenvorsorge, die aufgrund der Rentenreform 2001 seit dem Jahr 2002 in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug durch den Staat eine Förderung erlangt (siehe auch Riester-Rente). Mit dem AltEinkG in 2004 wurde das Verfahren der Riester-Rente zudem vereinfacht.
Bislang hat die gesetzliche Rentenversicherung die größte Bedeutung im Drei-Säulen-Modell. Jedoch zahlreiche Einschnitte im Zuge von Rentenreformen führen zu einer Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort soll das Rentenniveau eines Eckrentners dann nur noch 67 Prozent des letzten Nettogehalts betragen. Daher werden die zweite und dritte Säule der Alterssicherung künftig an Bedeutung gewinnen, damit eine entstehende Versorgungslücke gesch...