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Lexikon - Stand: 18.02.2026

Bezugsberechtigter

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Bezugsrecht

Bezugsberechtigter ist bei einer Versicherung im Allgemeinen derjenige, dem die Versicherungsleistung zusteht. Beim Abschluss einer z. B. Direktversicherung bestimmt der Versicherungsnehmer (der Arbeitgeber), dass die vom Versicherungsunternehmen geschuldete Leistung aus dem Versicherungsvertrag an den Arbeitnehmer (Bezugsberechtigter) erbracht wird.

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