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Lexikon - Stand: 18.02.2026
Bezugsberechtigter
Bezugsrecht
Bezugsberechtigter ist bei einer Versicherung im Allgemeinen derjenige, dem die Versicherungsleistung zusteht. Beim Abschluss einer z. B. Direktversicherung bestimmt der Versicherungsnehmer (der Arbeitgeber), dass die vom Versicherungsunternehmen geschuldete Leistung aus dem Versicherungsvertrag an den Arbeitnehmer (Bezugsberechtigter) erbracht wird.