Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 27.02.2025

Anbieter

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Anbieter sind gem. § 80 EStG Anbieter von Altersvorsorgeverträgen nach § 1 Absatz 2 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) und die in § 82 Absatz 2 EStG genannten betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Anbieter nach § 1 Absatz 2 AltZertG sind z. B. Lebensversicherungsunternehmen, Bausparkassen, Genossenschaften, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften. Im Altersvorsorgevertrag wird den Anlegern durch einen Anbieter zugesagt, dass zu Beginn der Leistungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen, soweit keine Absicherung gegen Erwerbsminderungsrisiken (siehe auch Erwerbsminderungsrente) oder eine Hinterbliebenenversorgung (vgl. hierzu Hinterbliebenenleistung) vorgesehen ist.

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung können Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen Anbieter sein (§ 82 Absatz 2 EStG). Diese Durchführungswege gewährleisten den Zulageberechtigten eine lebenslange Altersversorgung im Sinne des § 1 Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe a) und Buchstabe b) AltZertG.

Anbieter eines Basisrentenvertrages im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) sind die Anbieter gem. § 1 Absatz 2 AltZertG einschließlich der Pensionskassen im Sinne des § 118a VAG sowie der Pensionsfonds im Sinne des § 112 VAG.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen