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Spenden an ausländische Organisationen abzugsfähig
Mit Urteil v. - Rs. C-318/07, Hein Persche NWB RAAAD-05490 hat der EuGH entschieden, dass – entgegen den Vorgaben des deutschen Ertragsteuerrechts – auch Spenden an ausländische gemeinnützige Organisationen zum Sonderausgabenabzug berechtigen können. Im Streitfall hatte der deutsche Staatsangehörige Hein Persche in seiner Einkommensteuererklärung 2003 den Steuerabzug wegen einer Sachspende im Wert von ca. 18.180 € an ein portugiesisches Seniorenheim mit angegliedertem Kinderheim geltend gemacht. Das Finanzamt versagte den begehrten Sonderausgabenabzug mit der Begründung, dass der Spendenempfänger nicht in Deutschland ansässig und keine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung erteilt worden sei. Nach Ansicht des EuGH widerspricht es der gemeinschaftsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit, wenn ein Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit von (Geld- oder Sach-)Spenden an ausländische gemeinnützige Einrichtungen nur deshalb versagt, weil diese in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Dem inländischen Steuerpflichtigen muss zumindest die Möglichkeit eingeräumt werden nachzuweisen, dass die spendenempfangende ausländische Einrichtung die (strengen) Voraussetzungen ...