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In 2009 vom BFH zu erwartende Entscheidungen
In seinem Jahrbericht 2008 weist der BFH auch auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2009 voraussichtlich gerechnet werden kann. Folgende Entscheidungen sind u. a. zu erwarten:
[i]IV R 62/06 Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten: Bilanzsteuerrechtlich darf der höhere Teilwert einer Verbindlichkeit nur bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung angesetzt werden. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen eine solche dauernde Werterhöhung bei Fremdwährungsverbindlichkeiten vorliegt (Az. IV R 62/06).
[i]IX R 98/07 und IX R 42/08 Veräußerungsverluste und Halbeinkünfteverfahren: Ausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen nur zur Hälfte abgezogen werden (§ 3c Abs. 2 EStG). Der BFH hat zu entscheiden, ob § 3c Abs. 2 EStG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung nicht anzuwenden ist, wenn der Steuerpflichtige aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einen Veräußerungsverlust erzielt, so dass der Veräußerungsverlust in voller Höhe steuerlich zu berücksichtigen wäre (Az. IX R 98/07 und IX R 42/08).
[i]X R 21/07 Versicherungsleistung als Betriebseinnahme: Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob ein Einzelunte...