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Abgabenordnung | Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Zuordnung von Einkünften zu anderem Veranlagungszeitraum
Ein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt bei nachträglicher Zuordnung von Einkünften zu einem anderen Veranlagungszeitraum nicht in Betracht ( NWB AAAAB-73527). – Anmerkung: Die Zinsbelastungen erschweren die oft sinnvollen Verständigungen in steuerlichen Betriebsprüfungen, wenn es um strittige Gewinnverlagerungen geht. Seit einiger Zeit kommt hinzu, dass die Zinsen mit 0,5 v. H. monatlich über dem wirtschaftlichen Zinsniveau liegen. Das führt in Gewinnverlagerungsfällen bei nicht als Betriebsausgaben abzugsfähigen Steuern zu teilweise unvertretbaren Belastungen, weil die Nachzahlungszinsen nicht absetzbar, Erstattungszinsen jedoch zu besteuern sind. Insoweit ist eine Korrektur der gesetzlichen Regelung geboten. Jedenfalls stellt sich...