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Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten
Einheitliche (Vermietungs-)Leistung
Nach aktueller BFH-Rechtsprechung (Urteil v. - V R 12/05) kann die Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten insgesamt eine umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung sein. Das BMF folgt nun dieser Rechtsprechung und präzisiert die Anforderungen an eine einheitliche Leistung. Entgegenstehende Aussagen in den Umsatzsteuerrichtlinien sind nicht mehr anzuwenden. S. 10
Vermietung an die Markthändler
Der BFH hatte in dem o. g. Verfahren darüber zu entscheiden, ob eine eingetragene Genossenschaft als Veranstalterin von Wochenmärkten gegenüber den einzelnen Händlern zu 100 % umsatzsteuerfreie Vermietungsleistungen erbringt. Durch den Abschluss von sog. Marktverträgen wurden die Händler zum Wochenmarkt zugelassen und erhielten das Recht, an dem jeweiligen Markt teilzunehmen. Die Veranstalterin stellte den Händlern zeitlich und räumlich begrenzte Teilbereiche (Standplätze) für deren Verkaufstätigkeiten zur Verfügung. Außerdem sorgte sie für die Stromversorgung und organisierte auf einzelnen Märkten die Endreinigung des Wochenmarktplatzes. Die entstehenden Kosten wurden auf die beteiligten Händler umgelegt. Zunächst ging die Klägerin davon aus, dass 25% der vereinnahmten Standgelder...