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Keine Umqualifizierung der Einkünfte auf Ebene einer vermögensverwaltenden GbR
Feststelllungsbescheid als Grundlagenbescheid für weiteres Feststellungsverfahren
Vermietet eine vermögensverwaltende GbR, die ein Grundstück besitzt, dieses an eine Freiberuflergemeinschaft, an der auch einer der GbR-Gesellschafter beteiligt ist, müssen die Vermietungseinkünfte für die GbR-Gesellschafter auf Ebene der Gesellschaft einheitlich und gesondert festgestellt werden. Die anteiligen Vermietungseinkünfte des Gesellschafters, der als Freiberufler an der Gemeinschaft beteiligt ist, dürfen nicht dem Feststellungsbereich der Freiberuflergemeinschaft zugeordnet werden.
Pflicht zur Vornahme einer gesonderten und einheitlichen Feststellung
In vielen Fällen ist streitentscheidend, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen ist. In diesem Fall kann z. B. – innerhalb der Feststellungsfrist – noch eine Berücksichtigung von negativen Einkünften trotz Bestandskraft der Einkommensteuerfesetzung vorgenommen werden. Nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte nämlich einheitlich und gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Bei Vermietungseinkünften ist eine einheitliche und gesonderte Feststellung ...