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Rechtsirrtum und tatsächliche Verständigung
Zur Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung bei Fehleinschätzung der Rechtslage durch den Steuerpflichtigen
Eine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nach einer Entscheidung des BFH nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten nicht vorhergesehenen Besteuerungsfolge führt und dadurch die vor der Verständigung offengelegten Beweggründe des Beteiligten zum Abschluss der Verständigung entwertet werden. Die Vorstellung der Entscheidung gibt zugleich Gelegenheit, auf den Inhalt des BMF-Schreibens zur tatsächlichen Verständigung v. - S 0223 zurückzukommen.
Tatsächliche Verständigung
Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Unter Zugrundelegung des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind Vergleiche über Steueransprüche nicht möglich. Jedoch ist in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung unter bestimmten Voraussetzungen zur Förderung der Effektivität der Besteuerung a...