Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rentenbesteuerung
Besteuerung von Renten Selbständiger nach dem Alterseinkünftegesetz
Mit der Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf die sog. nachgelagerte Besteuerung hat der Gesetzgeber die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten. Die Besteuerung der Renteneinkünfte eines ehemals Selbständigen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit keine Doppelbesteuerung eintritt.
Kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Der BFH hatte zunächst zu entscheiden, ob die Besteuerung von Renten Selbständiger aus der Zeit vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes gleichheitswidrig sei. An der Prüfung dieser Frage sah sich der BFH durch die Entscheidung des BVerfG zur Besteuerung von Beamtenpensionen ( NWB QAAAA-89305) gehindert.
Wie auch die Beamten bis so hätten auch die Selbständigen ggf. bis zu diesem Datum einen verfassungswidrigen Zustand hinzunehmen (so auch , 2 BvR 410/05 NWB UAAAC-75762).
Die Besteuerung der Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz ist folgerichtig und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Gesetzgeber ist in seiner Grundentscheidung frei, ob er die Beiträge zur Altervorsorge in der Aufbauphase für alle Steuer...