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Hartz-IV-Gesetz
Wichtige Grundsätze durch erste Entscheidungen des BSG
[i]Gabbert, NWB F. 27 S. 6597 zu wichtigen Änderungen des sozialgerichtlichen VerfahrensZur Umsetzung der Empfehlungen der Hartz-Kommission hat der Gesetzgeber das am in Kraft getretene Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) geschaffen. Als einschneidendste Reform hat es das Recht der Arbeitsförderung teilweise fundamental verändert. Wohl selten ist ein Gesetz auf so massive Kritik und Ablehnung gestoßen. Es hat eine Flut von Widersprüchen und Klagen ausgelöst. Auch heute noch – nach fast vier Jahren seit seinem Inkrafttreten! – steigt die Zahl der Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit weiter an. Am stärksten zugenommen haben dabei die Klagen zum Arbeitslosengeld II. Die Landesjustizverwaltungen haben reagiert und zusätzliche Richterstellen geschaffen um sicherzustellen, dass die Prozesse in angemessener Zeit erledigt werden. Der Entlastung der Sozialgerichte diente auch das Gesetz zur Änderung des SGG und des ArbGG v. (BGBl 2008 I S. 444). Das SGB II bringt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitsuchende. Es beruht auf dem Gedanken von Leistung und Gegenleistung („Fordern und Fördern”) und stellt insoweit einen Paradigmenwechsel dar: Der bisherige Sozialstaat basierte ...