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Änderungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer
JStG 2009/Steuerbürokratieabbaugesetz
[i]Brockmann/Hörster, NWB 2009 S. 280Mit der Verkündung des JStG 2009 und des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurden neben den Änderungen des EStG auch zahlreiche Änderungen des KStG und GewStG vorgenommen, die überwiegend ab dem Veranlagungs- bzw. Erhebungszeitraum 2009 anzuwenden sind.
I. Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes
1. Betriebe gewerblicher Art
[i]Keine Ausdehnung des Katalogs der BgAAuf die im Regierungsentwurf noch vorgesehene Erweiterung des Katalogs in § 4 Abs. 3 KStG um öffentliche Badebetriebe wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen verzichtet.
[i]Überarbeitung der Zusammenfassungsgrundsätze für BgAEntsprechend wurde auch die im JStG 2009 vorgesehene Neuregelung der Zusammenfassungsgrundsätze in § 4 Abs. 6 KStG im parlamentarischen Verfahren komplett überarbeitet. Danach können nunmehr Betriebe gewerblicher Art mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn sie
gleichartig sind,
zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
es sich um Betriebe gewerblicher Art i. S. von § 4 Abs. 3 KStG handelt.
Die Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mit einem Hoheitsbetrieb ist dabei nicht zulässig.