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LAG Hamm Urteil v. - 8 Sa 974/05

Gesetze: KSchG § 4

Leitsatz

Spricht der Arbeitgeber gegenüber dem bekanntermaßen schwerbehinderten Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne die Zustimmung des Integrationsamtes aus, so wird - auch nach der gesetzlichen Neuregelung des Kündigungsschutzgesetzes und der Ausdehnung der Klagefrist auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe - die Klagefrist gemäß § 4 Satz 4 KSchG nicht in Gang gesetzt. Die Grundsätze der (zur Rechtslage von § 113 InsO a.F. ergangenen) Entscheidung des - AP Nr. 7 zu § 118 BerzGG sind unverändert auch im Geltungsbereich des § 4 KSchG n.F. anzuwenden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAD-05332

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Hamm, Urteil v. 22.09.2005 - 8 Sa 974/05

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