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BBK 3/2009 S. 114

IAS 1: Gesamtergebnisrechnung als Pflichtbestandteil im IFRS-Abschluss

Der im September 2007 überarbeitete IAS 1 „Darstellung des Abschlusses” ist in europäisches Recht übernommen worden (VO (EG) Nr. 1274/2008 vom 17. 12. 2008, ABl. EU Nr. L 339 vom 18. 12. 2008 S. 3).

Neben einigen redaktionellen Anpassungen, Glättungen und Normumstellungen sind zwei Änderungen [i]Zwei wesentliche Änderungen hervorzuheben: die Gesamtergebnisrechnung und eine dritte Bilanz bei rückwirkenden Änderungen.

1. Gesamtergebnisrechnung
Für alle IFRS-Anwender wird eine „Gesamtergebnisrechnung” verpflichtend, die entweder als Fortführung [i]Fortführung der GuV oder gesonderte Gesamtergebnisrechnung der GuV („single statement”) oder gesondert („separate statement”) und dann im unmittelbaren Anschluss an die GuV in den Abschluss aufgenommen werden muss.

Die Gesamtergebnisrechnung zeigt die Veränderungen der erfolgsneutral im Eigenkapital erfass...

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