Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAD-03639 Die Finanzverwaltung hat ein neues BMF-Schreiben zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen anlässlich eines Dienstjubiläums veröffentlicht ( BStBl 2008 I S. 1013). Es ersetzt frühere Verwaltungsanweisungen und enthält einige Neuerungen.
Hintergrund
[i]Neues BMF-Schreiben ersetzt frühere ErlasseDas nimmt ausführlich zum Ansatz und zur Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums Stellung. Dieser Erlass ersetzt die Schreiben v. (BStBl 1993 I S. 898) und v. (BStBl 1999 I S. 434). Gegenüber den bisherigen Regelungen ergeben sich zusammenfassend folgende Änderungen:
Jubiläumsarbeitszeit muss nicht mehr durch fünf Jahre ohne Rest teilbar sein
[i]Nicht mehr durch fünf Jahre teilbarDie noch im geforderte Bedingung, wonach die Jubiläumsarbeitszeit durch fünf Jahre ohne Rest teilbar sein muss, ist entfallen.
Zusagen können auch unter Vorbehalt erfolgen
[i]Widerrufsvorbehalte werden zugelassenEs ist nicht mehr erforderlich, dass Jubiläumszusagen rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zugesagt werden. Damit schließt sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des BFH an (vgl. Urteil v. - IV R 42/04, BStBl 2008 II S. 956). In diesen Fällen ist aber besonders zu prüfen, ob die Entstehung der Verpf...