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Abschreibung auf ausländische Wertpapiere 2001 doch zulässig
Beim Übergang im Körperschaftsteuerrecht vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren in 2001 kam zur Vermeidung von Übergangsproblemen das neue Verfahren beim Anteilseigner erst ein Jahr später als bei der ausschüttenden Körperschaft zur Anwendung. Dabei folgte man dem Grundmuster, dass der versteuerte Gewinn dem Anteilseigner erst im Folgejahr zufließt. Da bei Dividenden aus dem Ausland keine Notwendigkeit bestand, den Zusammenhang zwischen Körperschaft und Anteilseigner im System der Besteuerung zu berücksichtigen, galt das neue Verfahren bereits von Anfang an, also ab 2001. Die Folge: Dividenden (und auch Veräußerungsgewinne) auf Auslandsanteile im Streubesitz (Beteiligung unter 10 %) wurden 2001 bei der inländischen Kapitalgesellschaft von der Körperschaftsteuer befreit und entsprechende Verluste und Teilwertabschreibungen waren nicht mehr abzugsfähig. Bei Inlandsanteilen trat diese Wirkung erst ein Jahr später ein. Bei einer GmbH als Anteilseignerin hat der , STEKO Industriemontage NWB GAAAD-03784 entschieden, diese frühere Einführung des neuen Verfahrens zugunsten des Erwerbs bzw. des Behaltens von Inlands...