Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Kanzleibriefkopf des Einzelanwalts mit kollegialem „Netzwerk” irreführend
Wer als Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei für seine Schriftsätze, mit denen er auch gegenüber Dritten in Erscheinung tritt, den Briefkopf „Dr. L. & Associates” verwendet, handelt standeswidrig und irreführend. Das gilt auch, wenn er zu Mandaten regelmäßig erfahrene Spezialisten zuzieht und sie mit diesen gemeinsam bearbeitet. Auch wenn bei einer Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen das Verb „to associate” sinnvoll verwendet werden kann, wird der Begriff „Associates” in diesem Zusammenhang vielfach als Hinweis auf ein Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten verstanden. Jedenfalls enthält diese Angabe hier den Hinweis, der Anwalt habe sich „mit anderen Berufsträgern zu einer auf Dauer angelegten beruflichen Zusammenarbeit zusammengeschlossen”. D...