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BGH 03.11.2008 AnwSt (R) 10/08, NWB 6/2009 S. 354

Berufsrecht | Kanzleibriefkopf des Einzelanwalts mit kollegialem „Netzwerk” irreführend

Wer als Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei für seine Schriftsätze, mit denen er auch gegenüber Dritten in Erscheinung tritt, den Briefkopf „Dr. L. & Associates” verwendet, handelt standeswidrig und irreführend. Das gilt auch, wenn er zu Mandaten regelmäßig erfahrene Spezialisten zuzieht und sie mit diesen gemeinsam bearbeitet. Auch wenn bei einer Zusammenarbeit selbständiger Unternehmen das Verb „to associate” sinnvoll verwendet werden kann, wird der Begriff „Associates” in diesem Zusammenhang vielfach als Hinweis auf ein Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Sozietätsverhältnis mit den so Bezeichneten verstanden. Jedenfalls enthält diese Angabe hier den Hinweis, der Anwalt habe sich „mit anderen Berufsträgern zu einer auf Dauer angelegten beruflichen Zusammenarbeit zusammengeschlossen”. D...

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