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Ehefrau zahlt Werklohn für Ehemann
Oftmals beteiligen sich Ehegatten finanziell an einer Existenzgründung. Beispiel: Ein Existenzgründer beauftragt Handwerker mit dem Ausbau seiner Werkstatt. Der Werkvertrag wurde nur durch den Gründer ausgehandelt und unterschrieben. Nach Eingang der an den Gründer adressierten Rechnung zahlt die Ehefrau einen Teil des Handwerkerlohnes. Kann der Handwerker die Ehefrau dann auf Zahlung des restlichen Werklohns in Anspruch nehmen? Das OLG Brandenburg entschied, dass die Ehefrau allein durch die Zahlung nicht Vertragspartnerin wurde und nicht in Anspruch genommen werden konnte (vgl. Urteil v. - 11 U 72/07).S. 41