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Gesellschaftsvertragliche Abfindungsklauseln
Neue Wertansätze führen zur Steuerpflicht
[i] Eisele, Erbschaftsteuerreform 2009, NWB Verlag, Herne 2009. Erscheint voraussichtlich Februar 2009In NWB Beratung aktuell 50/2007 wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Reform der Erbschaftsteuer neues Gegenfinanzierungspotenzial für den Fiskus aus bereits im Jahr 1974 in das Erbschaftsteuergesetz eingefügten Vorschriften (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 7 ErbStG) entsteht. Betroffen sind gesellschaftsvertragliche Abfindungsklauseln. Die neuen und seit dem geltenden steuerlichen Wertansätze nach dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts v. (ErbStRG) werden künftig verstärkt zu gesetzlich fingierten Schenkungen führen. Die Normen treten aus ihrem bisherigen „Schattendasein”, denn die Mitgesellschafter bzw. im schlimmsten Fall gar die Gesellschaft trifft bei nahezu jeder gesellschaftsvertraglichen Abfindungsbeschränkung nunmehr eine Steuerpflicht.
I. Steuerpflicht bei Abfindungen unter dem Steuerwert
[i]Doppelte GesetzesfiktionIm Wege einer doppelten Fiktion regelt § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, dass der durch den Tod eines Gesellschafters ausgelöste Übergang eines Gesellschaftsanteils bzw. Teils eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft als Schenkung auf den Todesfall „gilt”, „soweit” der Steuerwert dieses Anteils zum Todeszeitpunkt Abfindungsansprüche Dritter übersteigt.
[i]Bereicherung der verbleibenden Gesellschafter nach dem sog. NettowertErfolgt d...