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FG München Urteil v. - 10 K 4165/07 EFG 2009 S. 491 Nr. 7

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Keine Kindergeldberechtigung während einer außerhalb eines Vollzeitarbeitsverhältnisses durchgeführten Promotionsvorbereitung

Leitsatz

1. Bereitet sich ein Kind ernstlich und nachhaltig auf seine Promotion vor, befindet sich das Kind in Berufsausbildung.

2. Der Anspruch auf Kindergeld endet jedoch mit der Aufnahme eines – nicht nur vorübergehenden – Vollzeitarbeitsverhältnisses, wenn dieses keine Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitszeit mit Rücksicht auf die noch abzuschließende Promotion enthält (hier: Tätigkeit als Assistenzarzt in einem schweizerischen Spital) und sich das Kind somit der Promotionsvorbereitung nur noch mit dauerhaft geringer Intensität und nicht ausreichender Nachhaltigkeit widmen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 279 Nr. 5
EFG 2009 S. 491 Nr. 7
RAAAD-03053

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FG München, Urteil v. 05.11.2008 - 10 K 4165/07

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