FG München Urteil v. - 10 K 4165/07 EFG 2009 S. 491 Nr. 7
Gesetze:
EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
Buchst. a
Keine Kindergeldberechtigung während einer außerhalb
eines Vollzeitarbeitsverhältnisses durchgeführten
Promotionsvorbereitung
Leitsatz
1. Bereitet sich ein Kind ernstlich
und nachhaltig auf seine Promotion vor, befindet sich das Kind in
Berufsausbildung.
2. Der Anspruch auf Kindergeld endet
jedoch mit der Aufnahme eines – nicht nur vorübergehenden –
Vollzeitarbeitsverhältnisses, wenn dieses keine Beschränkungen
hinsichtlich der Arbeitszeit mit Rücksicht auf die noch
abzuschließende Promotion enthält (hier: Tätigkeit als
Assistenzarzt in einem schweizerischen Spital) und sich das Kind somit der
Promotionsvorbereitung nur noch mit dauerhaft geringer Intensität und
nicht ausreichender Nachhaltigkeit widmen kann.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 279 Nr. 5 EFG 2009 S. 491 Nr. 7 RAAAD-03053
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